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Ziel der Zusatzqualifikation Der Pflegeberater soll also besonders qualifizierte Sachkenntnis in einem Sachgebiet nachweisen und ist damit ein Spezialist eines Berufes. Der Pflegeberater verpflichtet sich auch nachzuweisen, dass er sein Fachwissen aktualisiert hat, z. B. durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen. Zusätzlich muss er in der Lage sein, Fachfragen in klarer, überzeugender und gegliederter Form schriftlich abzuhandeln, so dass der Inhalt für jeden Leser verständlich und nachvollziehbar ist. Zielgruppe/Aufnahmebedingungen • Abgeschlossenen Weiterbildung „Pflegegutachter/-in“ bei der BAK Durchführungsmodalitäten Die Zusatzqualifikation dauert einschließlich der Ferien ca. 6 Monate. Er wird als berufsbegleitende Teilzeitfortbildung mit einem Umfang von ca. 240 Theoriestunden durchgeführt, aufgeteilt in Präsenz- und Selbststudienphasen. Der Unterricht erfolgt zweimal wöchentlich, je nach Studienort in der Kombination Montag / Mittwoch oder Montag / Donnerstag, in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr, außer an Feiertagen. Einzelne Unterrichtsanteile können ganztags bzw. am Wochenende durchgeführt werden. Unterrichtsfreie Zeit: Weihnachtsferien, Kar- und Osterwoche, die ersten vier Wochen der Sommerferien und die erste Woche der Herbstferien. Neben dem Vortrag des Dozenten werden insbesondere auch die Erfahrungen der Lehrgangsteilnehmer in Diskussionen, Gruppenarbeiten, Individualstudien und in Projektphasen mit einfließen. Der Lehrgang ist inhaltlich und in der organisatorischen Durchführung ein Lizenzlehrgang von SOZIALKONZEPT. (Alle Rechte liegen bei Diplom-Ökonom Thorsten Zabel.) Lehrgangsinhalte (Änderungen vorbehalten) I. Bereich: Case Management
II. Bereich: Projektarbeit als Abschlussarbeit
Weiterführende Informationen bezüglich der Lehrgangsinhalte entnehmen Sie bitte dem Prospektmaterial, welches Sie sich zusammen mit dem Anmeldeformular als PDF Dokument ansehen und ausdrucken können.
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